Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 29.07.2014

Rechtsprechung
   KG, 30.09.2014 - 1 W 519/13   

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https://dejure.org/2014,35610
KG, 30.09.2014 - 1 W 519/13 (https://dejure.org/2014,35610)
KG, Entscheidung vom 30.09.2014 - 1 W 519/13 (https://dejure.org/2014,35610)
KG, Entscheidung vom 30. September 2014 - 1 W 519/13 (https://dejure.org/2014,35610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 10 Abs 3 S 1 Nr 1 BGBEG, Art 21 BGBEG, § 21 PStG, § 36 PStG, Art 2 CIECNamÜbk
    Personenstandssache: Maßgebliche Schreibweise des Geburtsnamen des Kindes für die Beurkundung im Geburtenregister bei Zusammensetzung des Namens aus den Familiennamen des griechischen Vaters und der deutschen Mutter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1397
  • FamRZ 2015, 792
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 91/93

    Begriff der anderen Urkunde

    Auszug aus KG, 30.09.2014 - 1 W 519/13
    Liegt ein solcher Ausweis vor, scheidet eine Transliteration aus (BGH, NJW-RR 1994, 578, 580; Senat, Beschluss vom 4. April 2000 - 1 W 8107/99 - StAZ 2000, 216).
  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 134/92

    Namensführung deutscher Volkszugehöriger nach deutschem internationalem

    Auszug aus KG, 30.09.2014 - 1 W 519/13
    Dem Namensstatut unterfällt grundsätzlich auch die Schreibweise des Namens (BGH, NJW 1993, 2241, 2242; Senat, Beschluss vom 8. August 1995 - 1 W 6425/94 - StAZ 1996, 301, 302; Hepting/Hausmann, in: Staudinger, BGB, 2013, Art. 10 EGBGB, Rdn. 54).
  • KG, 04.04.2000 - 1 W 8107/99
    Auszug aus KG, 30.09.2014 - 1 W 519/13
    Liegt ein solcher Ausweis vor, scheidet eine Transliteration aus (BGH, NJW-RR 1994, 578, 580; Senat, Beschluss vom 4. April 2000 - 1 W 8107/99 - StAZ 2000, 216).
  • KG, 08.08.1995 - 1 W 6425/94

    Richtigkeit der Schreibweise von Namen in einem Familienbuch; Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus KG, 30.09.2014 - 1 W 519/13
    Dem Namensstatut unterfällt grundsätzlich auch die Schreibweise des Namens (BGH, NJW 1993, 2241, 2242; Senat, Beschluss vom 8. August 1995 - 1 W 6425/94 - StAZ 1996, 301, 302; Hepting/Hausmann, in: Staudinger, BGB, 2013, Art. 10 EGBGB, Rdn. 54).
  • KG, 09.05.2017 - 1 W 466/16

    Personenstandssache: Schreibweise der Beurkundung eines russischen Namens im

    aa) Dem Namensstatut unterfällt grundsätzlich auch die Schreibweise des Namens (BGH, NJW 1993, 2241, 2242; Senat, Beschluss vom 30. September 2014 - 1 W 519/13 - MDR 2014, 1397; Hepting/Hausmann, in: Staudinger, BGB, 2013, Art. 10 EGBGB, Rdn. 54), wozu auch die Verwendung bestimmter - hier kyrillischer - Schriftzeichen gehört (Senat, Beschluss vom 8. August 1995 - 1 W 6425/94 - StAZ 1996, 301, 302).
  • KG, 05.10.2017 - 1 W 199/17

    Eintragung des tschetschenischen Vaters eines Kindes im Geburtsregister:

    Dem Namensstatut unterfällt grundsätzlich auch die Schreibweise des Namens (BGH, NJW 1993, 2241, 2242; Senat, MDR 2014, 1397; Hepting/Hausmann in Staudinger, BGB, 2013, Art. 10 EGBGB, Rdn. 54), wozu auch die Verwendung bestimmter - hier kyrillischer - Schriftzeichen gehört (Senat, StAZ 1996, 301, 302).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.07.2014 - 13 WF 259/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,33260
OLG Brandenburg, 29.07.2014 - 13 WF 259/13 (https://dejure.org/2014,33260)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.07.2014 - 13 WF 259/13 (https://dejure.org/2014,33260)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 13 WF 259/13 (https://dejure.org/2014,33260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme eines Hinweises auf die Folgen einer Zuwiderhandlung in einen gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 1397
  • FamRZ 2015, 693
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10

    Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2014 - 13 WF 259/13
    Mit der in den Vollstreckungstitel aufzunehmenden Belehrung soll dem Verpflichteten deutlich gemacht werden, dass der Verstoß gegen den Titel die Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen kann (BT-Drucks. 16/6308 S. 218; BGH FamRZ 2011, 1729 ).
  • BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 752/10

    Unterlassen einer Belehrung gem § 89 Abs 2 FamFG in Umgangsvereinbarung verletzt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2014 - 13 WF 259/13
    Fehlt der Warnhinweis, können Ordnungsmittel nicht festgesetzt werden, weil der Hinweis Voraussetzung der Vollstreckung ist (BVerfG NJW 2011, 2347 [BVerfG 09.03.2011 - 1 BvR 752/10] ).
  • OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 207/15

    Anforderungen an die Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer

    Der Hinweis muss so formuliert sein, dass er auch für einen Laien verständlich ist; notwendig ist ein ausdrücklicher und verständlicher Hinweis, auf die möglichen vom Gesetz vorgeschriebenen Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Festsetzungen des Beschlusses (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2015, AZ: 10 WF 144/15, bei juris Langtext Rn 24; OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693, bei juris Langtext Rn 3; OLG Naumburg, NZFam 2015, 182).

    Denn der Laie kann regelmäßig nicht zwischen Ordnungs- und Zwangsmitteln, Geldbuße und Geldstrafe unterscheiden (vgl. zum Vorstehenden: OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693, bei juris Langtext Rn 3).

    Der Hinweis muss, um seiner Warnfunktion gerecht zu werden, auch die Möglichkeit der nachträglichen Sanktionierung nennen (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693, bei juris Langtext Rn 3 m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 21.09.2015 - 10 WF 144/15

    Voraussetzungen der Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung

    Der bloße Hinweis auf die Vorschrift des § 89 Abs. 2 FamFG genügt nicht (Anschluss OLG Brandenburg FamRZ 2015, 693).

    Der Hinweis muss so formuliert sein, dass er auch für einen Laien verständlich ist; notwendig ist ein ausdrücklicher und verständlicher Hinweis, auf die möglichen vom Gesetz vorgeschriebenen Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung (OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693; OLG Naumburg, NZFam 2015, 182).

  • OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 8 WF 22/18

    Warnhinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG bei Umgangsvergleich

    Um der Warnfunktion gerecht zu werden, müssen die Folgen der Zuwiderhandlung schriftlich niedergelegt werden; ein mündlicher Hinweis und die Aufnahme im Protokoll, dass ausführlich nach § 89 Abs. 2 FamFG belehrt worden sei, genügt nicht (OLG Brandenburg FamRZ 2015, 693; vgl. zur Warnfunktion und dem Formbedürfnis Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Auflage 2018, § 89 Rn. 28 f.).
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